ARG im Diskurs

Zum Internationalen Tag gegen Rassismus, dem 21. März, fand die erste Veranstaltung des neuen politischen Formats „ARG im Diskurs“ statt – zur Debatte stand die Frage nach der völkerrechtlichen Beurteilung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Die Gruppe „Schule mit Courage“, unter dem Vorsitz von Daniel Sander, konnte mit Unterstützung von „Demokratie leben! Heusenstamm“ Kristoffer Burck als Experten für einen Vortrag in der Aula des ARG vor Schüler:innen der Q2 sowie dem Kollegium gewinnen. Den inhaltlichen Rahmen bot die Plakatausstellung einer Projektgruppe des Jahrgangs unter der Leitung von Frau Beyrich-Kurbel, Herrn Kurbel sowie Herrn Dr. Brandl, einem pensionierten Kollegen des ARG. Die Projektgruppe beschäftigte sich anhand der Biografien von Raphael Lemkin und Hersch Lauterpacht mit der Herkunft des modernen Völkerrechtes, insbesondere dem Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Lemkins und Lauterpachts Wirkungsstätte war Lemberg, das heutige Lwiw, welches zu einem der grausamen Schauplätze des russischen Angriffskrieges in der Ukraine geworden ist.

Kristoffer Burck, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Uni Gießen und tätig bei der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, zeichnete in seinem Vortrag die Grundlagen sowie die Geschichte des modernen Völkerrechtes nach und nahm eine historische Verortung des Verbots von Angriffskriegen sowie der persönlichen Anklage der politisch Verantwortlichen vor: "Lebten Lauterpacht und Lemkin heute, würden sie über die Möglichkeit der individuellen Anklage politischer Akteure staunen", hob Burck die Fortschritte hervor. Der jüngst ausgesprochene Haftbefehl des internationalen Strafgerichtshofes gegen den russischen Präsidenten Putin sei ein Beispiel dafür, allerdings bleibe die Hauptfrage, wie ein etwaiges Tribunal gegen die Kriegsverbrechen konkret aussehen könnte. „Es gibt keine Weltpolizei“, so Burck, der internationale Strafgerichtshof sei nur stark durch die Legitimation seiner Mitglieder, was unter anderem mit Blick auf die USA nicht gegeben sei.

Im anschließenden Plenum vertieften die Schüler:innen des Jahrgangs die Ansätze des Vortrages durch Fachfragen, zum Beispiel nach der juristischen Verantwortlichkeit von einfachen Soldaten. „Verantwortung für das Handeln im Krieg haben alle Beteiligten“, betonte Burck, „Befehlende in stärkerem Maße als Ausführende.“ Dennoch, jeder sei für seine Taten verantwortlich, auch im Krieg. So bleibt das Fazit des ersten Abends von „ARG im Diskurs“ ebenso komplex wie die Gegenwart, das Völkerrecht bietet noch immer keine lückenlose Grundlage zur Sanktionierung von Kriegsverbrechen, doch es ist die wichtigste, die wir heute haben.